FG Köln - Urteil vom 14.11.2007
4 K 605/05
Normen:
6. EG-Richtlinie Art. 5 Abs. 8 ; UStG § 1 Abs. 1a ;

Geschäftsveräußerung im Ganzen an zwei Erwerber?

FG Köln, Urteil vom 14.11.2007 - Aktenzeichen 4 K 605/05

DRsp Nr. 2008/11599

Geschäftsveräußerung im Ganzen an zwei Erwerber?

Die Voraussetzungen einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen sind nicht erfüllt, wenn das Unternehmen in zwei Veräußerungsakten an zwei verschiedene Erwerber übertragen wird. Dieses gilt auch dann, wenn einer der Erwerber die von ihm erworbenen Betriebsgrundlagen dem anderen Erwerber entgeltlich zur Nutzung überlässt.

Normenkette:

6. EG-Richtlinie Art. 5 Abs. 8 ; UStG § 1 Abs. 1a ;

Tatbestand:

Die Klägerin betrieb ab dem 1.1.1999 auf dem Grundstück D - Straße in F eine Autowaschanlage. Im ertragsteuerlichen Anlagevermögen des Betriebs war das Betriebsgrundstück mit Gebäude aktiviert. Die Waschanlage war als Betriebsvorrichtung bilanziert. Eigentümerin des Grundstücks, des aufstehenden Betriebsgebäudes und der Waschanlage war die Klägerin.