FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 11.12.2003
1 K 1698/00
Normen:
UStG (1993) § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 1 Abs. 1 a ;

Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Betrieb des Unternehmens in Gebäude auf fremdem Grund und Boden; Umsatzsteuer 1996

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.12.2003 - Aktenzeichen 1 K 1698/00

DRsp Nr. 2004/7257

Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Betrieb des Unternehmens in Gebäude auf fremdem Grund und Boden; Umsatzsteuer 1996

1. Voraussetzung einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen ist die Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen durch den Unternehmer auf den Erwerber. Daran fehlt es, wenn der Unternehmer das Inventar des Betriebes an den Erwerber liefert, der gleichzeitig von der Ehefrau des Betriebsinhabers das Grundstück mit dem darauf vom Unternehmer errichteten Betriebsgebäude erwirbt. 2. Der Unternehmer liefert das auf fremdem Grund und Boden errichtete Betriebsgebäude entgeltlich an den Grundstückseigentümer, wenn dieser das Grundstück an einen Dritten veräußert und mit dem Erlös betriebliche Verbindlichkeiten des Unternehmers tilgt. Die Veräußerung des Grundstücks setzt voraus, dass der Eigentümer des Gebäudes dem Grundstückseigentümer zuvor - umsatzsteuerrechtlich - die Verfügungsmacht an dem Gebäude verschafft hat.

Normenkette:

UStG (1993) § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 1 Abs. 1 a ;

Tatbestand: