FG Baden-Württemberg - Urteil vom 01.09.1997
12 K 83/97
Fundstellen:
EFG 1998, 145

Geschäftsveräußerung im ganzen bei Verpachtung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.1997 - Aktenzeichen 12 K 83/97

DRsp Nr. 2001/2648

Geschäftsveräußerung im ganzen bei Verpachtung

2. Bestehen an einer wesentlichen Betriebsgrundlage Gebrauchs- und Nutzungsrechte, setzt eine umsatzsteuerliche Geschäftsveräußerung im ganzen voraus, daß der Veräußerer seine Rechtsstellung hieraus in umfassender und vollständiger Weise auf den Erwerber überträgt. Bei einem Nutzungsrecht an einem Betriebsgrundstück ist von einer wesentlichen Betriebsgrundlage auszugehen, wenn das Unternehmen auf das Grundstück angewiesen ist, weil es ohne ein Grundstück dieser Art nicht fortgeführt werden könnte.

Tatbestand:

Streitig ist, ob eine Geschäftsveräußerung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) vorliegt.

Die mit Vertrag vom 31. Dezember 1974 errichtete Klägerin war nach eigenem Vorbringen Organträgerin im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG bezüglich der mit Vertrag vom 30. August 1974 errichteten Organgesellschaft P.-GmbH und der mit Vertrag vom 21. Februar 1974 errichteten Organgesellschaft P.-Vertriebs-GmbH beschäftigte sich mit der Fertigung von elektrischen Bauelementen. Während sie Eigentümerin der hierzu erforderlichen Anlagegüter war, hatte sie das Betriebsgrundstück von der Klägerin angepachtet. Der Vertrieb der elektrischen Bauelemente erfolgte durch die P.-Vertriebs-GmbH.