| Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
Bezüglich Gestaltungen rund um den Vorsteuerabzug aus einem gemischt genutzten Kfz wird auf die detaillierten Ausführungen im gesonderten Stichwort "Vorsteuerabzug bei Fahrzeugen" verwiesen.
Betreffend die Besteuerung der teilunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmensvermögen zugeordneten Fahrzeugs sowie der Überlassung an das Personal des Unternehmers wird auf die BMF-Schreiben vom 02.01.2012 (BStBl I, 60), vom 02.01.2014 (BStBl I, 119), vom 05.06.2014 (IV D 2 - S 7300/07/10002 :001) und vom 07.02.2022 (III C 2 - S 7300/19/10004 :001) sowie auf Abschn. 1.8 Abs. 18 i.V.m. Abschn. 15.23 i.V.m. Abschn. 15.24 UStAE verwiesen.
Hinsichtlich der Fahrten eines dem Unternehmen zugeordneten Pkw durch den Unternehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handelt es sich laut BFH (Urt. v. 05.06.2014 - XI R 36/12; Vorinstanz FG Münster, Urt. v. 29.09.2012 -
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