I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Viehhändler, sein Sohn ist Landwirt.
Der Sohn hatte 1987 den bis dahin von seinen Eltern bewirtschafteten, ca. 10 ha großen landwirtschaftlichen Betrieb einschließlich aller Wirtschaftsgebäude gepachtet; die bisher zugepachteten Flächen (34,4 ha) hatten die Eltern mit Zustimmung der Verpächter an den Sohn unterverpachtet. Die Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebes beschränkte sich seitdem ausschließlich auf die extensive Mast von Rindvieh (Weide- und Stallmast).
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