FG Köln, Urteil vom 26.08.2008 - Aktenzeichen 1 K 4430/04
DRsp Nr. 2010/3103
Gestattung der Ist-Besteuerung; Ermessensausübung
1. Die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung) steht in sinngemäßer Anwendung von § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2UStG auch Unternehmern offen, die von vornherein nicht zur Buchführung verpflichtet sind.2. Zu den erforderlichen Ermessenserwägungen der Finanzverwaltung bei der Entscheidung über einen Antrag auf Gestattung der Ist-Besteuerung.