BFH vom 15.07.1993
V R 52/89

Gestellung von Krankengymnastikpraktikanten an Krankenhäuser (§ 4 UStG)

BFH, vom 15.07.1993 - Aktenzeichen V R 52/89

DRsp Nr. 1997/8742

Gestellung von Krankengymnastikpraktikanten an Krankenhäuser (§ 4 UStG)

Die Prüfungsordnung für die Ausbildung zum Krankengymnasten sieht u.a. vor, daß der Praktikant mindestens vier Monate der Ausbildungszeit auf einer chirurgischen oder orthopädischen Abteilung ableistet. Kann der Ausbilder diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllen und überläßt einem Krankenhaus seine Praktikanten gegen Entgelt, so sind diese Leistungen umsatzsteuerrechtlich selbständig zu behandeln. D.h., es liegt insoweit keine umsatzsteuerfreie Ausbildungsleistung vor, sondern umsatzsteuerpflichtige Leistungen an das Krankenhaus.