FG Berlin - Urteil vom 05.04.2006
2 K 5030/04
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1, S. 2 Buchst. b ; RL 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 933
EFG 2006, 1457

Gewährung von Beförderungs- und Unterbringungsleistungen durch Filmproduzenten an angestellte Schauspieler als Umsatz i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG

FG Berlin, Urteil vom 05.04.2006 - Aktenzeichen 2 K 5030/04

DRsp Nr. 2006/24618

Gewährung von Beförderungs- und Unterbringungsleistungen durch Filmproduzenten an angestellte Schauspieler als Umsatz i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG

Unentgeltlich durch einen Filmproduzenten erbrachte Beförderungs- und Unterbringungsleistungen gegenüber angestellten Schauspielern stellen keinen tauschähnlichen Umsatz dar, wenn die Leistungen allen Schauspielern angeboten werden und an der Gewährung der Leistungen ein betriebliches Interesse des Produzenten besteht.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1, S. 2 Buchst. b ; RL 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die umsatzsteuerlichen Auswirkungen von Reisekosten, die die Klägerin im Rahmen ihrer Produktionen für die nicht am Drehort wohnhaften Darsteller trug.

Die Klägerin produziert Fernsehserien.