BFH - Urteil vom 15.05.2025
V R 33/23
Normen:
GewStG § 3 Nr. 13; GewStG § 36 Abs. 2 S. 2; GewStG § 2 Abs. 2 S. 1; UStG § 4 Nr. 21 Buchst. a); EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; AO § 12; GG Art. 20 Abs. 3; EGRL 112/2006 Art. 132 Abs. 1 Buchst. i); OECDMustAbk Art. 5; OECD-MA Art. 5;
Fundstellen:
DStR 2025, 2418
BB 2025, 2453
DB 2025, 2682
BB 2025, 2593
DStRE 2025, 1332
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 10.08.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 1130/22

Gewerbesteuerfreiheit für eine GmbH bei Vorliegen einer berufsbildenden Einrichtung durch Unterrichtserteilung eines Gesellschafter-Geschäftsführers als Dozent an einem Fortbildungsinstitut; Auslegung des Begriffs der Einrichtung

BFH, Urteil vom 15.05.2025 - Aktenzeichen V R 33/23

DRsp Nr. 2025/12205

Gewerbesteuerfreiheit für eine GmbH bei Vorliegen einer berufsbildenden Einrichtung durch Unterrichtserteilung eines Gesellschafter-Geschäftsführers als Dozent an einem Fortbildungsinstitut; Auslegung des Begriffs der "Einrichtung"

Eine GmbH, die über ihren alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer als Dozent an einem Fortbildungsinstitut Unterricht erteilt, ist keine berufsbildende Einrichtung im Sinne von § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 10.08.2023 - 9 K 1130/22 G aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

GewStG § 3 Nr. 13; GewStG § 36 Abs. 2 S. 2; GewStG § 2 Abs. 2 S. 1; UStG § 4 Nr. 21 Buchst. a); EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; AO § 12; GG Art. 20 Abs. 3; EGRL 112/2006 Art. 132 Abs. 1 Buchst. i); OECDMustAbk Art. 5; OECD-MA Art. 5;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, erteilte --über ihren alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer als Dozent-- an einem Fortbildungsinstitut Unterricht. Das Fortbildungsinstitut bot bundesweit an verschiedenen Orten in eigenen und angemieteten Schulungsräumen die Vorbereitung auf von Industrie- und Handelskammern abgenommene Prüfungen an und setzte hierfür eine Vielzahl von Dozenten auf Honorarbasis ein.