BFH vom 13.12.1993
V B 108/93

Gewerbliche Tätigkeit i.S. des Umsatzsteuerrechts (§ 2 UStG)

BFH, vom 13.12.1993 - Aktenzeichen V B 108/93

DRsp Nr. 1997/8643

Gewerbliche Tätigkeit i.S. des Umsatzsteuerrechts (§ 2 UStG)

Das Umsatzsteuergesetz (UStG) gibt für seinen Anwendungsbereich eine eigene Begriffsbestimmung der gewerblichen Tätigkeit. Darunter ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen zu verstehen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt. Der Gewerbebegriff des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) und auch des Einkommensteuergesetzes (EStG) hat wegen der selbständigen Begriffsbestimmung des UStG für die Umsatzsteuer keine Bedeutung: Eine Teilnahme an allgemeinen wirtschaftlichen Werken ist nicht erforderlich.