FG Baden-Württemberg - Urteil vom 09.04.1997
2 K 553/94

Gewerblichkeit bei Errichtung und Verkauf eines Doppelhauses

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.04.1997 - Aktenzeichen 2 K 553/94

DRsp Nr. 2001/2664

Gewerblichkeit bei Errichtung und Verkauf eines Doppelhauses

Eine von einem Architekten sowie drei Bauhandwerkern zum Zwecke der Errichtung und zum Verkauf von zwei Doppelhaushälften gegründete GbR (Arbeitsgemeinschaft -Arge-) ist gewerblich tätig i.S. des § 15 Abs. 2 EStG und erbringt umsatzsteuerpflichtige Leistungen.

Tatbestand:

Streitig ist das Vorliegen einer gewerblichen bzw. unternehmerischen Tätigkeit einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts -GbR- (Arbeitsgemeinschaft).