FG Düsseldorf - Urteil vom 07.12.2005
7 K 2342/04 E
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 ; UStG § 24 ;

Gewinnauswirkung der Umsatzsteuer bei nach § 24 UStG pauschalierendem Landwirt - Private Kfz-Nutzung; 1 %-Regelung; Gewinnauswirkung; Landwirt

FG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2005 - Aktenzeichen 7 K 2342/04 E

DRsp Nr. 2008/3972

Gewinnauswirkung der Umsatzsteuer bei nach § 24 UStG pauschalierendem Landwirt - Private Kfz-Nutzung; 1 %-Regelung; Gewinnauswirkung; Landwirt

Auch bei einem der Umsatzbesteuerung nach Durchschnittssätzen unterliegenden Landwirt, der die private Nutzung eines betrieblichen Kfz nach der 1 %-Regelung versteuert, kann die auf den Entnahmevorgang entfallende Umsatzsteuer nicht als zusätzliche Betriebseinnahme erfasst werden.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 ; UStG § 24 ;

Tatbestand: