FG Sachsen - Urteil vom 16.09.2015
8 K 877/13
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 S. 1; EStG § 15 Abs. 2 S. 3; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 15 Abs. 1a S. 1;

Gewinnerzielungsabsicht und Vorsteuerabzug bei Vercharterung eines Kleinflugzeugs Feststellungslast Plausibilität der Überschussprognose Berücksichtigung einer geplanten Betriebserweiterung

FG Sachsen, Urteil vom 16.09.2015 - Aktenzeichen 8 K 877/13

DRsp Nr. 2015/19736

Gewinnerzielungsabsicht und Vorsteuerabzug bei Vercharterung eines Kleinflugzeugs Feststellungslast Plausibilität der Überschussprognose Berücksichtigung einer geplanten Betriebserweiterung

1. Bei der Vermietung von Wirtschaftsgütern, die nach der allgemeinen Lebenserfahrung in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen und vom Steuerpflichtigen auch selbst genutzt werden (im Streitfall ein Kleinflugzeug), ist Liebhaberei schon dann anzunehmen, wenn die Vermietung nach der Art, wie sie betrieben wird, auf Dauer gesehen nicht geeignet ist, Gewinne abzuwerfen. 2. Die Feststellungslast für das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht trägt derjenige, der sich zur Ableitung bestimmter Rechtsfolgen darauf beruft, d. h. der Steuerpflichtige, wenn er (andere) positive Einkünfte mit Verlusten aus einer solchen Tätigkeit ausgleichen will, und das FA, wenn es Gewinne besteuern will. 3. Eine Prognoserechnung des Steuerpflichtigen ist nicht geeignet, die Gewinnerzielungsabsicht zu belegen, wenn sie nicht plausibel ist. Die Plausibilität fehlt insbesondere, wenn ein Wertverlust des Flugzeugs völlig unberücksichtigt bleibt.