FG Niedersachsen - Beschluss vom 22.05.2007
16 V 137/07
Normen:
UStG § 4 Nr. 9b ;

Glücksspiel; Geldautomaten; Geldspielautomaten Umsatzsteuervoranmeldung - Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Geldspielautomaten

FG Niedersachsen, Beschluss vom 22.05.2007 - Aktenzeichen 16 V 137/07

DRsp Nr. 2007/18715

Glücksspiel; Geldautomaten; Geldspielautomaten Umsatzsteuervoranmeldung - Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Geldspielautomaten

Keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Geldspielautomaten.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 9b ;

Tatbestand:

Die Antragstellerin gab für die Monate November und Dezember 2006 Umsatzsteuervoranmeldungen ab, in der sie steuerpflichtige Umsätze zum Regelsteuersatz erklärte sowie abziehbare Vorsteuerbeträge. Der Antragsgegner folgte den Steueranmeldungen. In den erklärten Umsätzen sind solche, die die Antragstellerin aus Geldspielautomaten erzielt, die von der Rennwett- und Lotteriesteuer befreit sind.

Die Antragstellerin erhob gegen die für die Monate November und Dezember 2006 festgesetzte Umsatzsteuer Einspruch und beantragte beim Antragsgegner die Aussetzung der Vollziehung. Dies lehnte der Antragsgegner mit Verwaltungsakt vom 6. März 2007 ab. Danach hat die Antragstellerin bei Gericht Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt.