I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) betrieb bis zum Frühjahr 1994 ein Abbruchunternehmen. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) änderte im Anschluss an eine Außenprüfung nach § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung (
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