A. Die Beklagte bezog 1997 von der Streitverkündeten Energiesparlampen aus dem Fernen Osten in zwei Lieferungen, die in Containern auf dem Seeweg bis R. befördert wurden. Die weitere Abwicklung des Transports einschließlich der Zollangelegenheiten ab R. war Aufgabe der Firma I. Internationale Speditionsgesellschaft mbH,.
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