Streitig ist, ob die auf den Grundstückskaufpreis entfallende Umsatzsteuer (USt) im Falle der Option des Verkäufers zur Umsatzsteuer (§ 4 Nr. 9 Buchst. a) Umsatzsteuergesetz - UStG) Bestandteil der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) ist.
Mit notariellem Vertrag vom 16.2.2004 (UR-Nr. 93/2004 des Notars N1 aus E) erwarb die Klägerin (Klin.) von der Firma G GmbH ein in O belegenes Grundstück. Zugleich verpflichtete sich die Verkäuferin zur Bebauung des Grundstücks mit einem Q-Markt nebst Back-Shop.
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