1. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine zum Zweck der Durchführung internationaler Transporte und damit zusammenhängender Geschäfte in Luxemburg gegründete und in das dortige Handels- und Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Ab Januar 1994 hatte sie in W (Luxemburg) einen 17 qm großen Büroraum mit Toilettenbenutzung für umgerechnet 500 DM Monatsmiete gemietet.
Die Direktion für direkte Steuern in Luxemburg teilte dem Beklagten und Beschwerdegegner (Bundesamt für Finanzen --Beklagter--) mit, dass sie den Eindruck gewonnen habe, der Ort der Geschäftsleitung der Klägerin befinde sich nicht in Luxemburg, sondern am Wohnsitz des geschäftsführenden Gesellschafters im benachbarten Deutschland.
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