FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, § 115 Abs. 3 S. 3; UStG (1980) § 14 Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 1996, 375
Grundsätzliche Bedeutung: Darlegung, Anforderungen an Rechnungen zur Vermeidung von § 14 Abs. 3 UStG 1980
BFH, Beschluss vom 30.10.1995 - Aktenzeichen V B 92/95
DRsp Nr. 2001/7396
Grundsätzliche Bedeutung: Darlegung, Anforderungen an Rechnungen zur Vermeidung von § 14 Abs. 3 UStG 1980
1. Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache i. S. des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO.2. Nach dem BFH-Beschluss vom 29.6.1988 - V B 144/87 - (BFH/NV 1989, 134) ist durch die Rechtsprechung dem Grundsatz nach geklärt, dass nur als solche gekennzeichnete "Vorausrechnungen" oder "Pro-forma-Rechnungen" nicht den Tatbestand des § 14 Abs. 3 Satz 2 zweite Alternative UStG 1980 erfüllen.
Normenkette:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, § 115 Abs. 3 S. 3; UStG (1980) § 14 Abs. 3 S. 2;
Gründe:
Die Beschwerde ist unzulässig.
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