Gültigkeit eines unter Verlobten vor der Eheschließung geschlossenen Ehevertrages
BGH, vom 28.11.1984 - Aktenzeichen IVb ZB 772/80
DRsp Nr. 1994/4469
Gültigkeit eines unter Verlobten vor der Eheschließung geschlossenen Ehevertrages
Das Gesetz unterscheidet nicht nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Eine solche Vereinbarung kann von Verlobten oder von Ehegatten auch erst im Lauf ihrer Ehe getroffen werden.