FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 26.08.2010
6 K 1130/09
Normen:
UStG § 6a; UStDV § 17a; UStDV § 17c; Richtlinie 77/388/EWG Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1;

Gutglaubensschutz bei innergemeinschaftlicher Lieferung

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.08.2010 - Aktenzeichen 6 K 1130/09

DRsp Nr. 2010/18676

Gutglaubensschutz bei innergemeinschaftlicher Lieferung

Beim Vorliegen von Zweifeln an der Richtigkeit der Belegangaben kann Gutglaubenschutz nach § 6a Abs. 4 UStG gewährt werden, wenn auch bei tatsächlicher Unrichtigkeit der Angaben des Abnehmers dies vom Lieferer nicht zu erkennen war.

Normenkette:

UStG § 6a; UStDV § 17a; UStDV § 17c; Richtlinie 77/388/EWG Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1;

Tatbestand:

Strittig sind innergemeinschaftliche Lieferungen.

Die Klägerin betreibt einen Kraftfahrzeug-Handel.

Mit Spontanauskunft vom 6. März 2008 teilten die slowenischen Finanzbehörden dem Beklagten mit, dass die Klägerin als Lieferantin für die slowenische Firma V in Erscheinung getreten sei. Bei den Personen, die für die V aufgetreten seien, handele es sich um sog. Missing Trader, gegen die polizeiliche Ermittlungen durchgeführt würden (Aktenvermerk vom 2. September 2008, Blatt 3ff der Umsatzsteuerakte).