Strittig sind innergemeinschaftliche Lieferungen.
Die Klägerin betreibt einen Kraftfahrzeug-Handel.
Mit Spontanauskunft vom 6. März 2008 teilten die slowenischen Finanzbehörden dem Beklagten mit, dass die Klägerin als Lieferantin für die slowenische Firma V in Erscheinung getreten sei. Bei den Personen, die für die V aufgetreten seien, handele es sich um sog. Missing Trader, gegen die polizeiliche Ermittlungen durchgeführt würden (Aktenvermerk vom 2. September 2008, Blatt 3ff der Umsatzsteuerakte).
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