FG Baden-Württemberg - Urteil vom 09.06.2008
9 K 408/04
Normen:
UStG § 6a Abs. 1; UStG § 6a Abs. 4; UStG § 17a Abs. 1; UStDV § 4 Nr. 1b;

Gutglaubensschutz bei steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung bei fehlendem Belegnachweis

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.06.2008 - Aktenzeichen 9 K 408/04

DRsp Nr. 2010/1152

Gutglaubensschutz bei steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung bei fehlendem Belegnachweis

Sind die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG zweifelsfrei erfüllt, ist nach § 6 a Abs. 4 Satz 1 UStG eine innergemeinschaftliche Lieferung auch bei fehlenden oder unvollständigen Buch- und Belegnachweisen steuerfrei, wenn der Unternehmer auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die Falschdeklarierung der vom Abnehmer vorgelegten Nachweise nicht erkennen konnte.

I. Die Einspruchsentscheidung vom 11. November 2004 wird aufgehoben. Der Umsatzsteuerbescheid 2000 vom 19. Juli 2004 und der Umsatzsteuerbescheid 2001 vom 6. August 2004 werden geändert und die negative Umsatzsteuerschuld 2000 auf ... EUR und die negative Umsatzsteuerschuld 2001 auf ... EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die Klägerin trägt zu 1,62 v.H. und der Beklagte zu 98,38 v.H. die Kosten des Verfahrens.

III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kostenschuldner kann der Vollstreckung widersprechen, wenn nicht der Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe der für ihn festgesetzten Kostenerstattung leistet.

IV. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Normenkette:

UStG § 6a Abs. 1; UStG § 6a Abs. 4; UStG § 17a Abs. 1; UStDV § 4 Nr. 1b;

Tatbestand: