Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 20. März 2013
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die in der Schweiz ansässige Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Gesamtrechtsnachfolgerin der A, die gleichfalls in der Schweiz ansässig war.
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