BFH vom 07.03.1996
VII B 242/95

Haftung des Betriebsübernehmers

BFH, vom 07.03.1996 - Aktenzeichen VII B 242/95

DRsp Nr. 1997/8254

Haftung des Betriebsübernehmers

1. Der umsatzsteuerliche Unternehmerbegriff nach § 2 Abs. 1 UStG gilt auch für den Haftungstatbestand des § 75 AO. 2. Der Erwerb eines Grundstücks in Kenntnis der umsatzsteuerpflichtigen Vermietung bzw. Verpachtung und der Eintritt in die bestehenden Miet- bzw. Pachtverhältnisse ist als Erwerb eines Unternehmens i.S. von § 75 AO und nicht als Übergang einer bloßen Vermögenssubstanz zu werten.

Für die Praxis:

Der Kläger hatte mit dem bebauten Grundstück die wesentlichen Grundlagen eines lebenden Unternehmens erworben und wurde damit in die Lage versetzt, die bestehenden Miet- und Pachtverhältnisse ohne finanzielle Aufwendungen fortzuführen.