Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert beträgt ... Euro.
Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang.
Die Beteiligten streiten um die Haftung des Klägers für Einfuhrumsatzsteuer.
Der Kläger war neben Herrn A Gesellschafter der B (im Folgenden GmbH). Die GmbH wurde durch Gesellschaftsvertrag vom 28. April 1994 errichtet und am 14. Juli 1994 in das Handelsregister beim Amtsgericht C eingetragen. Der Kläger war alleiniger Geschäftsführer der GmbH, alleinvertretungsbefugt und berechtigt die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten (§ 181 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -).
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