BGH - Beschluß vom 16.12.1993
IX ZR 30/93
Normen:
BGB § 276 § 675 ; UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a § 9 § 15 § 17 ;
Fundstellen:
GI 1995, 91
NJW-RR 1994, 535
UR 1994, 470
VersR 1994, 824
WM 1994, 602
Vorinstanzen:
OLG Köln, vom 12.01.1993

Haftung des Steuerberaters im Zusammenhang mit dem unterlassenen Hinweis auf die Umsatzsteuerpflichtigkeit von Nebenkosten im gewerblichen Pachtverhältnis

BGH, Beschluß vom 16.12.1993 - Aktenzeichen IX ZR 30/93

DRsp Nr. 2004/11451

Haftung des Steuerberaters im Zusammenhang mit dem unterlassenen Hinweis auf die Umsatzsteuerpflichtigkeit von Nebenkosten im gewerblichen Pachtverhältnis

Hat der Steuerberater die Verpflichtung übernommen, den Steuerpflichtigen umfassend steuerlich zu beraten und ungefragt über alle bedeutsamen steuerlichen Einzelheiten und deren Folgen zu unterrichten, muß er ihn auch darüber belehren, dass er seinem Vertragspartner gegenüber, dem gewerblichen Pächter eines Grundstücks, Umsatzsteuer auf die Pachtnebenkosten berechnen kann, wenn der Steuerpflichtige selbst auf die Steuerbefreiung für Umsätze aus der Verpachtung von Grundstücken (§ 4 Nr. 12a UStG) verzichtet und damit den Vorsteuerabzug eröffnet hat.

Normenkette:

BGB § 276 § 675 ; UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a § 9 § 15 § 17 ;

Tatbestand: