Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das am 17.10.2007 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 101.142,93 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 20.000 Euro seit dem 13.3.2007, aus weiteren 7.658,69 Euro seit dem 30.6.2007, aus weiteren 73.286,24 Euro seit dem 25.1.2008 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des 1. Rechtszuges fallen dem Beklagten zur Last.
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