Auf die Revision des Finanzamts wird das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 7. Dezember 2016
Der Haftungsbescheid vom 14. Mai 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29. Januar 2014 wird aufgehoben, soweit die Klägerin als Haftende für Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 2006 in Anspruch genommen worden ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin 77 % und das Finanzamt 23 %.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
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