1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
I.
Streitig ist, ob die Antragstellerin für Umsatzsteuerschulden von W nach § 13c des Umsatzsteuergesetzes in der hier maßgebenden Fassung (UStG) haftet.
Die Antragstellerin, ein Kreditinstitut, führte für W ein Girokonto. Zur Sicherung aller Ansprüche der Antragstellerin trat W der Antragstellerin am 8. November 2003 sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dem Geschäftsverkehr, insbesondere aus Lieferungen und Leistungen gegen alle Drittschuldner mit den Anfangsbuchstaben A-Z im Rahmen einer Globalzession ab.
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