Die Bescheide über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für die Monate Januar, Februar, März 2013 - jeweils vom 29. Mai 2013 und jeweils ersetzt durch den Umsatzsteuerjahresbescheid 2013 vom 12. Oktober 2017 - in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 31. Januar 2018 werden dahingehend geändert, dass die Lieferungen und sonstigen Leistungen zu 19% um ... EUR vermindert und die festgesetzten Steuern damit auf ... EUR reduziert werden.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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