I. Der im Jahre 1904 geborene Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist von Beruf Ingenieur. Er war seit dem Jahre 1945 selbständig tätig und betrieb in den Streitjahren ein Unternehmen für Feinmechanik (Entwurf und Ausführung wissenschaftlicher Geräte).
Die Umsatzsteuererklärungen für die Streitjahre erstellte der Kläger unter Mitwirkung seiner Kontoristin selbst. Für die Streitjahre veranlagte ihn der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) zur Umsatzsteuer im wesentlichen entsprechend seinen Angaben in den Steuererklärungen. Dies führte dazu, daß die Bruttoerlöse der Besteuerung unterworfen wurden. Nachdem die Buchhalterin des Klägers aufgrund von Fachgesprächen mit dem jetzigen Prozeßbevollmächtigten den Fehler in den Umsatzsteuererklärungen erkannt hatte, reichte der Kläger mit Schreiben vom 21. Juni 1977 berichtigte Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1968 bis 1976 ein. Er beantragte eine Berichtigung der bestandskräftigen Umsatzsteuer-Veranlagungen und Erstattung der Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt 17.502 DM.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|