FG Niedersachsen - Urteil vom 16.10.2002
5 K 56/98
Normen:
UStG § 4 Nr. 14 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 348

Heilberufliche Tätigkeit; Selbsthilfekurs; Zilgrei-Selbsthilfekurs; Umsatzsteuerbefreiung - Leitung von Zilgrei-Selbsthilfekursen als ähnliche heilberufliche Tätigkeit umsatzsteuerfrei

FG Niedersachsen, Urteil vom 16.10.2002 - Aktenzeichen 5 K 56/98

DRsp Nr. 2003/664

Heilberufliche Tätigkeit; Selbsthilfekurs; Zilgrei-Selbsthilfekurs; Umsatzsteuerbefreiung - Leitung von "Zilgrei-Selbsthilfekursen" als ähnliche heilberufliche Tätigkeit umsatzsteuerfrei

1. Für gesetzliche Krankenkassen durchgeführte "Zilgrei-Selbsthilfekurse" sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. 2. § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG stellt darauf ab, dass es sich um Leistungen durch "heilberufliche Tätigkeit" handelt. Eine solche liegt vor, wenn Leistungen ihrer Art. nach von den Sozialversicherungsträgern für den Patienten bezahlt werden. 3. Die Richtlinie 77/388/EWG rechtfertigt es, nur die Leistungen durch heilberufliche Tätigkeit zu befreien, die ihrer Art. nach von den Sozialversicherungsträgern finanziert werden. 4. Die Anwendung des § 4 Nr. 14 UStG setzt nicht die Aufnahme in den Katalog der nach § 124 SGB X zugelassenen Leistungserbringer voraus; abzustellen ist vielmehr darauf, ob die Heilbehandlung i.d.R. tatsächlich von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert wird.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 14 ;

Tatbestand:

Streitbefangen ist die Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) und des § 4 Nr. 21 b UStG 1993.