Die Klägerin ist als Heileurythmistin tätig. Die Heileurythmie ist eine Therapie, die mit Bewegungen heilt, die vom Patienten selbst unter fachlicher Anleitung des Therapeuten (Heileurythmisten) durchgeführt werden. Sie wurde 1921 von Dr. Rudolf Steiner als Bestandteil der Anthroposophischen Medizin entwickelt.
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