BGH - Urteil vom 28.11.1990
XII ZR 1/90
Normen:
BGB § 1579 ;
Fundstellen:
BGHR BGB § 1579 Kindesbelange 2
BGHR BGB § 1579 Nr. 7 Beweislast 1
BGHR ZPO § 445 Übergehen 1
FamRZ 1991, 670
LSK-FamR/Hülsmann, § 1579 BGB LS 86
NJW 1991, 1290
NJW-RR 1991, 901

Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs wegen unbilliger Härte

BGH, Urteil vom 28.11.1990 - Aktenzeichen XII ZR 1/90

DRsp Nr. 1994/4033

Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs wegen unbilliger Härte

a. Steht der Unterhaltsanspruch insgesamt erstmals zur Entscheidung und setzt sich der Beklagte mit der auf § 1579 BGB (hier: Nr. 7) gestützten rechtsvernichtenden Einwendung der unbilligen Härte im Klagabweisungsantrag zur Wehr, dann obliegt es ihm, die tatsächlichen Voraussetzungen nicht nur für ein Eingreifen der Härteklausel überhaupt, sondern für einen dauerhaften Ausschluß und Anspruch darzulegen und zu beweisen. b. Das Gericht hat zu beurteilen, ob der Anspruch der Unterhaltsbedürftigen überhaupt und »bejahendenfalls« ob er auf Dauer oder nur auf Zeit auszuschließen oder herabzusetzen ist. Wenn es dabei unter Berücksichtigung des Inhalts der Verhandlung und des Beweisergebnisses zu dem Schluß gelangt, daß die tatsächlichen Voraussetzungen der Härteregel nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nachgewiesen, für die nachfolgende Zeit dagegen zweifelhaft geblieben sind, so treffen die Folgen dieser Unsicherheit den Pflichtigen als Träger der Beweislast.

Normenkette:

BGB § 1579 ;

Tatbestand: