Auf die Berufung des Klägers wird das am 22. Oktober 2020 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Bad Segeberg geändert:
Die Beklagte wird verurteilt, die landwirtschaftliche Nutzfläche, bestehend aus einer Teilfläche des Flurstücks 26/7 in der Größe von ca. 10.299 m2 sowie dem westlich angrenzenden Flurstück 26/6 der Größe von ca. 4.342 m2, jeweils belegen in X. (im mit diesem Urteil verbundenen Lageplan vom 11. Dezember 2017 des Architektenbüros A. - Anlage K 7, Bl. 95 d. A. - gelb markiert), an den Kläger herauszugeben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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