BFH - Urteil vom 12.05.2011
V R 46/10
Normen:
UStDV § 17a Abs. 2 Nr. 1, 4;
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 14.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1644/08

Herbeiführung eines Belegnachweis nach § 17a Abs. 2 Nr. 1, 4 UStDV durch eine Rechnung ohne Hinweis auf die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung; Folgen der nicht namentlichen Bezeichnung des Unternehmers in einer Verbringungserklärung für den Nachweis eines Belegnachweis nach § 17a Abs. 2 Nr. 1, 4 UStDV

BFH, Urteil vom 12.05.2011 - Aktenzeichen V R 46/10

DRsp Nr. 2011/15157

Herbeiführung eines Belegnachweis nach § 17a Abs. 2 Nr. 1, 4 UStDV durch eine Rechnung ohne Hinweis auf die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung; Folgen der nicht namentlichen Bezeichnung des Unternehmers in einer Verbringungserklärung für den Nachweis eines Belegnachweis nach § 17a Abs. 2 Nr. 1, 4 UStDV

Mit einer Rechnung, die nicht auf die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung hinweist, und einer nicht gegenüber dem liefernden Unternehmer abgegebenen Verbringungserklärung, die den Unternehmer auch nicht namentlich bezeichnet, kann der Belegnachweis nach § 17a Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 UStDV nicht geführt werden.

Normenkette:

UStDV § 17a Abs. 2 Nr. 1, 4;

Gründe

I.