FG Sachsen-Anhalt - Gerichtsbescheid vom 17.06.2003
4 K 1847/98
Normen:
UStG § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 § 15 Abs. 1 ;

Identifizierung des leistenden Unternehmers aus den Rechnungsangaben als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug; Umsatzsteuer 1995

FG Sachsen-Anhalt, Gerichtsbescheid vom 17.06.2003 - Aktenzeichen 4 K 1847/98

DRsp Nr. 2004/6800

Identifizierung des leistenden Unternehmers aus den Rechnungsangaben als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug; Umsatzsteuer 1995

Die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG sind nicht erfüllt, wenn die Rechnungen keine Angaben enthalten, die eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung des leistenden und abrechnenden Unternehmers ermöglichen.

Normenkette:

UStG § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 § 15 Abs. 1 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist die Frage, ob der Klägerin der Vorsteuerabzug aus den Rechnungen zusteht, die als Rechnungsausstellerin die Fa. "M." ausweisen.