BFH - Urteil vom 12.09.1989 (VII R 24/87) - DRsp Nr. 1996/10634
BFH, Urteil vom 12.09.1989 - Aktenzeichen VII R 24/87
DRsp Nr. 1996/10634
»In sinngemäßer Anwendung des § 57 a Abs. 3 ZG erlischt eine durch Nichtwiedergestellung von Versandgut entstandene Mineralölsteuerschuld, wenn nachgewiesen wird, daß die Waren so behandelt worden sind, als wären sie zum Mineralölsteuerlager, in das sie übergehen sollten, abgefertigt worden.«