FG Hessen - Beschluss vom 16.05.2004
6 V 2797/03
Normen:
UStG § 6 Abs. 3 ; UStG § 6 Abs. 1 ; UStG § 6 Abs. 4 ; UStG § 4 Nr. 1b ; UStDV § 17a ; UStDV § 17c ; 6. EG-Richtlinie Art. 28c Teil A ;

Innergemeinschaftliche Lieferung; Steuerbefreiung; Kfz; Abnehmer; Buchnachweis; Scheinfirma - Anforderungen an die Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Umsätze

FG Hessen, Beschluss vom 16.05.2004 - Aktenzeichen 6 V 2797/03

DRsp Nr. 2004/15708

Innergemeinschaftliche Lieferung; Steuerbefreiung; Kfz; Abnehmer; Buchnachweis; Scheinfirma - Anforderungen an die Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Umsätze

1. Abnehmer im Sinne des § 6a UStG ist derjenige, dem der Anspruch auf die Leistung zusteht und gegen den sich der zivilrechtliche Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises richtet. 2. Die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung ist dann eröffnet, wenn der Abnehmer in einem anderen EU-Mitgliedsstaat den Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs verwirklicht. Auf die tatsächliche Durchführung der Erwerbsbesteuerung kommt es nicht an. 3. Verwendet der Abnehmer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteueridentifikationsnummer, kann der Lieferer davon ausgehen, dass der Abnehmer die Voraussetzungen für die Erwerbsbesteuerung in dem anderen Mitgliedstaat erfüllt. 4. Aus der Unauffindbarkeit des Abnehmers in Folgejahren ergibt sich nicht die fehlende Unternehmereigenschaft des ausländischen Abnehmers im Streitjahr, wenn geschäftliche Aktivitäten vorlagen und der Unternehmer zum Zeitpunkt der Lieferung eine Identifikationsnummer besaß.