BFH - Urteil vom 26.09.2019
V R 38/18
Normen:
UStG § 6a; UStDV §§ 17a, 17c; MwStSystRL Art. 138; AO § 41;
Fundstellen:
BB 2019, 2965
BFH/NV 2020, 164
BStBl II 2020, 112
DB 2020, 654
DStR 2019, 2579
DStRE 2020, 52
Vorinstanzen:
FG München, vom 10.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1983/17

Anforderungen an den Nachweis der Versendung von Fahrzeugen an einen Bestimmungsort im übrigen GemeinschaftsgebietWiderlegung der Annahme der Unternehmereigenschaft auf Grund der Erteilung einer USt.-IdNr.

BFH, Urteil vom 26.09.2019 - Aktenzeichen V R 38/18

DRsp Nr. 2019/17302

Anforderungen an den Nachweis der Versendung von Fahrzeugen an einen Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet Widerlegung der Annahme der Unternehmereigenschaft auf Grund der Erteilung einer USt.-IdNr.

1. Steht aufgrund einer Beweiserhebung fest, dass die gelieferten Fahrzeuge zum Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet versendet wurden, kann dies nicht durch die Annahme eines fehlenden Belegnachweises in Abrede gestellt werden. 2. Der sich aus der USt-IdNr. ergebende Nachweis der Unternehmereigenschaft des Abnehmers kann nicht durch die bloße Annahme einer Briefkastenanschrift widerlegt werden.

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 10.10.2018 - 3 K 1983/17 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht München zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Normenkette:

UStG § 6a; UStDV §§ 17a, 17c; MwStSystRL Art. 138; AO § 41;

Gründe

I.