Der Antragsteller handelt mit Gebrauchtwagen. Im Rahmen einer Außenprüfung erhielt der Prüfer vom Bundesamt für Finanzen die Auskunft, dass es sich bei bestimmten innergemeinschaftlichen Abnehmern der als steuerfrei erklärten Lieferungen um "Scheinunternehmer" handele. In einer Auskunft der italienischen Steuerbehörde heißt es dazu, die genannte Firma habe in großem Umfang Umsätze getätigt. Der Inhaber sei jedoch unauffindbar. Diese Umsätze betrugen
1998 1999 2000
A 697.000 DM 235.000 DM
B 29.000 DM
C. 74.000 DM
D 12.500 DM
E 21.000 DM
F 54.500 DM 37.000 DM
54.500,00 DM 870.500,00 DM 235.000,00 DM.
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