FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 28.11.2019
6 K 1767/17
Normen:
UStG § 3d; UStG § 14a Abs. 7; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; UStG § 25b;
Fundstellen:
DStRE 2020, 1172

Rechtsstreit um die Steuerpflicht von innergemeinschaftlichen Erwerben; Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung beim innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.11.2019 - Aktenzeichen 6 K 1767/17

DRsp Nr. 2020/1977

Rechtsstreit um die Steuerpflicht von innergemeinschaftlichen Erwerben; Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung beim innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft

Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung beim innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft m Rahmen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts wirkt die Berichtigung einer berichtigungsfähigen Rechnung auf den Zeitpunkt der erstmaligen Rechnungsausstellung zurück.

Tenor

I.

Der Umsatzsteuerbescheid für 2013 vom 01.12.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.06.2017 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer um 76.207,86 € herabgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens haben die Klägerin zu 55 v. H. und der Beklagte zu 45 v. H. zu tragen.

III.

Das Urteil ist hinsichtlich der vom Beklagten zu tragenden Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten der Klägerin die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 3d; UStG § 14a Abs. 7; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; UStG § 25b;

Tatbestand

Streitig ist die Steuerpflicht von innergemeinschaftlichen Erwerben.