EuGH - Urteil vom 16.09.1999
Rs C-414/97
Normen:
EGRL 6. Art. 28 Abs. 3 Buchst. b i.V.m. Anhang F Nr. 23, Nr. 25;
Fundstellen:
DB 1999, 2096
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Innergemeinschaftlicher Waffenerwerb

EuGH, Urteil vom 16.09.1999 - Aktenzeichen Rs C-414/97

DRsp Nr. 2001/1067

Innergemeinschaftlicher Waffenerwerb

1. Das Königreich Spanien hat gegen seine Verpflichtungen aus der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer verstoßen, indem es entgegen den Art. 2 Nr. 2, 14, 28 a und 28 c Teil B die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Waffen, Munition und nur für den militärischen Gebrauch bestimmtem Gerät, soweit es sich nicht um Luftfahrzeuge und Kriegsschiffe i. S. der Nrn. 23 und 25 des Anhangs F der Richtlinie handelt, von der Mehrwertsteuer befreit hat. 2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten des Verfahrens.

Tenor: