BFH - Urteil vom 31.05.2005
VII R 74/04
Normen:
AO § 220 Abs. 2 S. 1 § 226 ; BGB § 387 ; InsO § 38 § 94 § 95 § 96 ; UStDV § 48 Abs. 4 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1745
Vorinstanzen:
FG Berlin, vom 26.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 7302/03

Insolvenzverfahren: Aufrechnung gegen USt-Erstattungsanspruch

BFH, Urteil vom 31.05.2005 - Aktenzeichen VII R 74/04

DRsp Nr. 2005/11854

Insolvenzverfahren: Aufrechnung gegen USt-Erstattungsanspruch

1. Im Insolvenzverfahren des Stpfl. kommt es hinsichtlich der Frage, ob ein Anspruch zur Insolvenzmasse gehört oder ob die Forderung eines Gläubigers eine Insolvenzforderung ist, nicht darauf an, ob der Anspruch zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahren im steuerrechtlichen Sinne entstanden war, sondern darauf, ob in diesem Zeitpunkt nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch bereits gelegt war. Hierfür können auch zivilrechtliche Umstände maßgeblich sein.2. Eine Steuerforderung ist immer dann Insolvenzforderung i. S. des § 38 InsO, wenn sie vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Weise begründet worden ist, dass der zu Grunde liegende zivilrechtliche Sachverhalt, der zur Entstehung der Steueransprüche führt, bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist.