FG Düsseldorf - Urteil vom 07.11.2008
1 K 3533/06 U
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 3 Abs. 1;

Kanalnetzerweiterung; Umsatzsteuerliche Lieferung; Kommunaler Auftraggeber; Verschaffung der Verfügungsmacht - Übertragung der Aufgaben der Stadtentwässerung als Lieferung an die Stadt i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG

FG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2008 - Aktenzeichen 1 K 3533/06 U

DRsp Nr. 2009/6389

Kanalnetzerweiterung; Umsatzsteuerliche Lieferung; Kommunaler Auftraggeber; Verschaffung der Verfügungsmacht - Übertragung der Aufgaben der Stadtentwässerung als Lieferung an die Stadt i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG

Von einer Stadtwerke AG im Auftrag der Stadt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erstellte Anlagen zur Kanalnetzerweiterung, die nach Wert und Ertrag in der wirtschaftlichen Verfügungsmacht der AG verbleiben sollen und für die ihr die Gefahrtragung und die Erhaltungspflicht obliegen, werden ungeachtet der tatsächlich erlangten zivilrechtlichen Stellung nicht umsatzsteuerlich an den kommunalen Auftraggeber geliefert.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 3 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Rechtsvorgängerin der Klägerin Abwasseranlagen, die sie im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben der Stadtentwässerung errichtet hat, im Streitjahr an die Stadt i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes - UStG - geliefert hat.