I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betrieb eine Gastwirtschaft in einem alten, vor dem Jahre 1900 errichteten Fachwerkbau. Im Jahre 1968 ließ er das Gebäude umbauen mit dem Ziel, die in ihm betriebene Gaststätte den Anforderungen der heutigen Zeit anzupassen. Zu den Einzelheiten der Baumaßnahmen hat das Finanzgericht (FG) folgendes festgestellt:
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