In dem Verfahren ist streitig, ob die Antragstellerin zurecht abziehbare Vorsteuerbeträge aus Rechnungen der Firma C U.A. A.-Str20, in W. ,Deutschland in dem Zeitraum von Oktober 2000 bis April 2001 in Höhe von insgesamt 20.420.144 DM geltend machen kann.
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