Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob der Beklagte zu Recht die Besteuerungsgrundlagen geschätzt und die Vorsteuern nur teilweise zum Abzug zugelassen hat.
Die Klägerin ist eine UG. Als Gegenstand des Unternehmens ist im Handelsregister Folgendes eingetragen: "[...]" Es wird Bezug genommen auf den Handelsregisterauszug
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