Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Zwischen den Beteiligten ist im Streit, ob der Kläger zu Recht seine Leistungen teilweise dem ermäßigten Steuersatz unterworfen hat.
Der Kläger handelt seit dem Jahr 2013 mit Veranstaltungstickets. Er verkauft diese im Auftrag und im Namen sowie auf Rechnung der jeweiligen Veranstalter. Seine Kunden sind sowohl Endabnehmer als auch andere Tickethändler. Der Verkauf erfolgt weitgehend über das Internet, in geringerem Umfang in ... in Z zu dem auf den Tickets aufgedruckten Preis zuzüglich Vorverkaufsgebühr. Der Kläger erhält als Entgelt vom Veranstalter einen Teil der Vorverkaufsgebühr. Dieser Anteil wird bei der Abrechnung der Veranstalter bzw. eingeschalteter ... Tickethändler wie z.B. Y zu seinen Gunsten verrechnet. Die Versteuerung erfolgt mit Genehmigung vom 00.00.2013 nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 des Umsatzsteuergesetzes - UStG).
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