FG Saarland - Urteil vom 24.04.2013
1 K 1157/12
Normen:
AO § 218 Abs. 2 S. 2; AO § 37 Abs. 2 S. 1; AO § 37 Abs. 2 S. 2; AO § 37 Abs. 2 S. 3; UStG § 14c Abs. 1 S. 2; UStG § 17 Abs. 1; UStG § 18 Abs. 1; UStG § 18 Abs. 3; BGB § 812 Abs. 1; InsO § 35 Abs. 1; Richtlinie 2006/112/EG;

Kein direkter Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch des vermeintlichen Leistungsempfängers gegenüber dem FA aufgrund des Reemtsma-Urteils des EuGH bei späterer steuerlicher Nichtanerkennung eines Lease-and-sale-back-Geschäfts Rechnungsberichtigung durch den nunmehr insolvenzbedingt zahlungsunfähigen leistenden Unternehmer und Erstattung der ursprünglich an das FA abgeführten Umsatzsteuer an die Insolvenzmasse kein Verstoß von § 37 Abs. 2 S. 1 AO gegen höherrangiges Recht

FG Saarland, Urteil vom 24.04.2013 - Aktenzeichen 1 K 1157/12

DRsp Nr. 2014/9431

Kein direkter Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch des vermeintlichen Leistungsempfängers gegenüber dem FA aufgrund des Reemtsma-Urteils des EuGH bei späterer steuerlicher Nichtanerkennung eines Lease-and-sale-back-Geschäfts Rechnungsberichtigung durch den nunmehr insolvenzbedingt zahlungsunfähigen leistenden Unternehmer und Erstattung der ursprünglich an das FA abgeführten Umsatzsteuer an die Insolvenzmasse kein Verstoß von § 37 Abs. 2 S. 1 AO gegen höherrangiges Recht